“
Wenn man einem Menschen vertrauen kann,
benötigt man keinen Vertrag.
Wenn man ihm nicht vertrauen kann,
ist ein Vertrag nutzlos.
(Jean Paul Getty)
”
“
Wenn man einem Menschen vertrauen
kann, benötigt man keinen Vertrag.
Wenn man ihm nicht vertrauen kann,
ist ein Vertrag nutzlos.
(Jean Paul Getty)
”
Im Arbeitsrecht bearbeiten wir sämtliche Bereiche sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für ArbeitnehmerInnen. Angefangen mit der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen beraten und vertreten wir Sie zum Thema Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Neben dem Kündigungsschutzrecht ist auch die Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen umfasst. Auch in Fragen des Mutterschutzes und der betrieblichen Altersversorgung stehen wir Ihnen zur Verfügung. Im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung kümmern wir uns neben der arbeitsrechtlichen Mediation auch um betriebsverfassungsrechtliche Belange von ArbeitgeberInnen und Betriebsräten und wirken in Einigungsstellenverfahren mit. Die Verhandlung und der Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplänen gehören ebenso zum arbeitsrechtlichen Spektrum wie das Tarifvertragsrecht und die Beratung bei und Gestaltung von betrieblichen Umstrukturierungen einschließlich Betriebsübergängen.
Neben der Beratung von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen beraten wir auch GeschäftsführerInnen, Vorstände sowie Gesellschaften als DienstherrInnen in dienstrechtlichen Belangen wie beispielsweise die Gestaltung von GeschäftsführerInnen- und Vorstandsdienstverträgen sowie die Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.
Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit ist die Beratung von Unternehmen und HandelsvertreterInnen auf dem Gebiet des HandelsvertreterInnenrechts. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung und Prüfung von HandelsvertreterInnenverträgen und die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungs- (Provision) und Ausgleichsansprüchen.
Wir beraten und vertreten im Verkehrsrecht in den Bereichen Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sowie Verkehrsverwaltungsrecht. Dabei umfasst das Verkehrszivilrecht neben der Abwicklung von Verkehrsunfällen (Sach-, Personen- und Haushaltsführungsschäden) mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder der eigenen Kaskoversicherung auch Fragen rund um das Thema Autokauf und Leasing. Im Verkehrsstrafrecht verteidigen wir unter anderem beim Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder auch der Trunkenheitsfahrt. Ziel ist dabei immer der Erhalt der Fahrerlaubnis. Die Verteidigung im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht bezieht sich insbesondere auf Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße und die Benutzung von Mobiltelefonen im Straßenverkehr. Dem Gebiet des Verkehrsverwaltungsrechts sind Führerscheinangelegenheiten, MPU-Anordnungen, Abschleppfälle und Parkverstöße zuzuordnen.
Im Bereich des Mietrechts treten wir sowohl für MieterInnen als auch für Vermieter unter anderem in den Bereichen Gewerberaummietrecht, Nachbarrecht, Wohnraummieterecht und Wohnungseigentumsrecht auf.
Im Rahmen des Vertragsrechts beraten wir zunächst bei Gestaltung und Abschluss der unterschiedlichen Vertragstypen. Des Weiteren beraten und vertreten wir über das Zustandekommen und die Wirkung von Verträgen sowie über etwaige Beendigungsmöglichkeiten und Ansprüchen aus Verträgen sowie auch im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung und -abwehr. Dies betrifft also Fragen der Erfüllung und/oder Nachbesserung, Gewährleistungs- und Haftungsansprüche genauso wie die Forderungsverfolgung (Forderungsmanagement).
Copyright by Blume & Blume 2025. Alle Rechte vorbehalten.
Wir verwenden essenzielle Cookies für Funktionen dieser Webseite. Externe Inhalte (z. B. Karten) werden nur mit Ihrer Zustimmung geladen. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.
Verweigern
OK